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   BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 899/93   

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BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 899/93 (https://dejure.org/1994,1923)
BAG, Entscheidung vom 30.11.1994 - 4 AZR 899/93 (https://dejure.org/1994,1923)
BAG, Entscheidung vom 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 (https://dejure.org/1994,1923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines ehemaligen Offiziers - Gehaltsansprüche eines angestellten Polizeioberrats - Beschäftigung in einer angestelltenversicherungspflichtigen Tätigkeit - Begründung des Arbeitsverhältnisses im Betrittsgebiet - Tarifgebundenheit aufgrund Mitgliedschaft in ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines ehemaligen Offiziers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 860 (Ls.)
  • BB 1995, 524
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 899/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat die Voraussetzungen für die grundsätzliche Anwendbarkeit des BAT-O für Arbeitsverhältnisse bejaht, die vor wie auch nach dem 3. Oktober 1990 geschlossen wurden und einen räumlichen Bezug zum Beitrittsgebiet aufweisen, der so lange gegeben sein muß, wie Rechte und Pflichten aus dem BAT-O abgeleitet werden (vgl. BAG Urteil vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. BAG Urteil vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Da § 1 BAT anders als § 1 BAT-O keine weitere Bestimmung über seinen Geltungsbereich enthält, erfaßt der BAT alle Angestellten, die unter seinen zeitlichen, räumlichen, betrieblichen und fachlichen Geltungsbereich fallen (vgl. BAG Urteil vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - AP Nr. 1 zu § 1 TV Ang Bundespost, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das gilt auch im Verhältnis BAT-O und BAT und auch dann, wenn der Angestellte/die Angestellte wegen vorübergehend zu erledigender Aufgaben in einer Betriebsstätte im räumlichen Geltungsbereich des BAT tätig wird (BAG Urteil vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92

    Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 899/93
    Da § 1 BAT anders als § 1 BAT-O keine weitere Bestimmung über seinen Geltungsbereich enthält, erfaßt der BAT alle Angestellten, die unter seinen zeitlichen, räumlichen, betrieblichen und fachlichen Geltungsbereich fallen (vgl. BAG Urteil vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - AP Nr. 1 zu § 1 TV Ang Bundespost, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in den Urteilen vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - AP Nr. 1 zu § 1 TV Ang Bundespost, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und - 6 AZR 12/92 - ZTR 1992, 510 entschieden, daß Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis im "Tarifgebiet Ost" begründet worden ist, die aber auf Dauer im Tarifgebiet West tätig sind, in den persönlichen Geltungsbereich der im Tarifgebiet West geltenden Tarifverträge (in jenen Fällen des TV Ang Bundespost) fallen, und zwar auch dann, wenn sie ihren Wohnsitz im Tarifgebiet Ost beibehalten.

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 899/93
    Sie sind lediglich einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 3a der Gründe; BAGE 58, 283, 291 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Beschluß vom 12. November 1991 - 4 AZN 464/91 - AP Nr. 42 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; zuletzt BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Damit läßt die Tarifbestimmung eine spezifizierende Regelung durch Richtlinien im Rahmen der aus der Heranziehung beamtenrechtlicher Besoldungsvorschriften gewonnenen Regelung zu (vgl. Urteile des Senats vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 899/93
    Sie sind lediglich einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 3a der Gründe; BAGE 58, 283, 291 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Beschluß vom 12. November 1991 - 4 AZN 464/91 - AP Nr. 42 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; zuletzt BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Damit läßt die Tarifbestimmung eine spezifizierende Regelung durch Richtlinien im Rahmen der aus der Heranziehung beamtenrechtlicher Besoldungsvorschriften gewonnenen Regelung zu (vgl. Urteile des Senats vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 899/93
    Damit läßt die Tarifbestimmung eine spezifizierende Regelung durch Richtlinien im Rahmen der aus der Heranziehung beamtenrechtlicher Besoldungsvorschriften gewonnenen Regelung zu (vgl. Urteile des Senats vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 588/93

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 899/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat die Voraussetzungen für die grundsätzliche Anwendbarkeit des BAT-O für Arbeitsverhältnisse bejaht, die vor wie auch nach dem 3. Oktober 1990 geschlossen wurden und einen räumlichen Bezug zum Beitrittsgebiet aufweisen, der so lange gegeben sein muß, wie Rechte und Pflichten aus dem BAT-O abgeleitet werden (vgl. BAG Urteil vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. BAG Urteil vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 899/93
    Bei dem zuletzt noch verfolgten Feststellungsantrag handelt es sich der Sache nach um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach der ständigen Rechtsprechung des Senats das erforderliche besondere Interesse an der Feststellung zu bejahen ist (Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 899/93
    Das ergibt sich aus dem Wortlaut und aus dem Regelungszusammenhang der Tarifbestimmung, auf die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Auslegung in erster Linie abzustellen ist (z. B. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Auszug aus BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 899/93
    Sie sind lediglich einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 3a der Gründe; BAGE 58, 283, 291 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Beschluß vom 12. November 1991 - 4 AZN 464/91 - AP Nr. 42 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; zuletzt BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 12.11.1991 - 4 AZN 464/91

    Grundsatzbeschwerde bei Lehrerrichtlinien

    Auszug aus BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 899/93
    Sie sind lediglich einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 3a der Gründe; BAGE 58, 283, 291 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Beschluß vom 12. November 1991 - 4 AZN 464/91 - AP Nr. 42 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; zuletzt BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 12/92

    Zulässigkeit der Sprungrevision - Anwendungsbereich des Tarifvertrags Nr. 401a

  • LAG Berlin, 17.08.1993 - 11 Sa 57/93

    Vergütungsdifferenz; Anspruchsgrundlage; Öffentlicher Dienst; DDR;

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 647/00

    Eingruppierung von pädagogischen Unterrichtshilfen (Berlin)

    Die Anwendung von Richtlinien im Arbeitsverhältnis kommt ohne arbeitsvertragliche Vereinbarung auch dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien dem Arbeitgeber insoweit ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zuerkannt haben (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2, zu II 3 a der Gründe; 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 3, zu II 1 b bb der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts billigten die Tarifvertragsparteien mit § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O mit der Formulierung "nach näherer Maßgabe von Richtlinien" dem öffentlichen Arbeitgeber für den Fall, daß die bis zum 30. Juni 1995 geltende Zweite BesÜV keine abschließenden Regelungen enthielt, das Recht zu, einseitig gesetzte generelle Regelwerke auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden (24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2; 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 3; 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - BAGE 80, 61 = AP BAT-O § 11 Nr. 7).

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

    aa) Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts billigten die Tarifvertragsparteien mit § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O mit der Formulierung "nach näherer Maßgabe von Richtlinien" dem öffentlichen Arbeitgeber für den Fall, daß die bis zum 30. Juni 1995 geltende Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung keine abschließenden Regelungen enthielt, das Recht zu, einseitig gesetzte generelle Regelwerke auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden (24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP § 11 BAT-O Nr. 2; 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP § 11 BAT-O Nr. 3; 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - BAGE 80, 61 = AP BAT-O § 11 Nr. 7).

    Es kann auch dahinstehen, ob sich eine solchermaßen bejahte Verweisung auch auf Eingruppierungshinweise oder -richtlinien einer Dienststelle eines Mitglieds der TdL oder nur auf Richtlinien, die die TdL selbst verabschiedet hat, bezieht (vgl. aber BAG 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 3, zu II 1 b bb der Gründe).

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 460/01

    Eingruppierung einer Lehrerin

    Nach der früheren Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts billigten die Tarifvertragsparteien mit § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O mit der Formulierung: "nach näherer Maßgabe von Richtlinien" dem öffentlichen Arbeitgeber für den Fall, daß die Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung keine abschließenden Regelungen enthielt, eine einseitige Regelung nach Maßgabe von Richtlinien zu (24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2; 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 3; 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - BAGE 80, 61 = AP BAT-O § 11 Nr. 7).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 203/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

    Die Anwendung von Richtlinien im Arbeitsverhältnis kommt aber auch dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien dem Arbeitgeber insoweit ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zuerkannt haben (BAG 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 23; 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 3 = EzBAT BAT §§ 22, 23 B 1 Allgemeiner Verwaltungsdienst VergGr.
  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 566/94

    Eingruppierung eines Lehrers im Hochschuldienst für das Fachgebiet "Geschichte

    Das gilt auch, soweit der Kläger diese Feststellung wegen eines nach seiner Ansicht bestehenden Annahmeverzuges der Beklagten begehrt (vgl. Senatsurteil vom 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP Nr. 3 zu § 11 BAT-O).

    Die Voraussetzungen des § 615 BGB liegen - ebenso wie in dem vom Senat am 30. November 1994 (- 4 AZR 899/93 - AP Nr. 3 zu § 11 BAT-O, zu III der Gründe) entschiedenen vergleichbaren Fall - nicht vor.

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 360/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

    Die Anwendung von Richtlinien im Arbeitsverhältnis kommt aber auch dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien dem Arbeitgeber insoweit ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zuerkannt haben (BAG 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 23; 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 3 = EzBAT BAT §§ 22, 23 B 1 Allgemeiner Verwaltungsdienst VergGr.
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 426/01

    Eingruppierung Lehrer

    Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts billigten die Tarifvertragsparteien mit § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O mit der Formulierung: "nach näherer Maßgabe von Richtlinien" dem öffentlichen Arbeitgeber für den Fall, daß die Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung keine abschließenden Regelungen enthielt, ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zu (24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2, 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 3; 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - BAGE 80, 61 = AP BAT-O § 11 Nr. 7).
  • BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 273/00

    Eingruppierung einer Diplommedizinpädagogin an einer beruflichen Schule

    Da die Klägerin auch die subjektiven Voraussetzungen, nämlich die Qualifikation als Diplom-Medizinpädagogin, erfüllt (anders als in den vom BAG am 15. November 1995 - 4 AZR 566/94 - BAGE 81, 254 und am 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 3; sowie am 13. Juni 1996 - 8 AZR 415/94 - nv. entschiedenen Fällen), ist der Eingruppierungsanspruch der Klägerin begründet, auch wenn sie möglicherweise in erheblichem Umfang im berufspraktischen Unterricht eingesetzt wurde.
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 605/01

    Eingruppierung eines Seminarlehrers (Sachsen)

    Die Anwendung von Richtlinien im Arbeitsverhältnis kommt ohne arbeitsvertragliche Vereinbarung auch dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien dem Arbeitgeber insoweit ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zuerkannt haben (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2, zu II 3 a der Gründe; 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 3, zu II 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 606/01

    Vergütungsrechtliche Eingruppierung von angestellten Lehrkräften an Staatlichen

    Die Anwendung von Richtli- ( nien im Arbeitsverhältnis kommt ohne arbeitsvertragliche Vereinbarung auch dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien dem Arbeitgeber insoweit ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zuerkannt haben (BAG 28. September 1994 - 4 A Z R 717/93- AP BAT-0 § 11 Nr. 2, zu I I 3 a der Gründe; 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP BAT-0 § 11 Nr. 3, zu I1 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 607/01

    Vergütungsrechtliche Eingruppierung von angestellten Lehrkräften an Staatlichen

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